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   OVG Sachsen, 07.03.2014 - 3 A 798/13   

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OVG Sachsen, 07.03.2014 - 3 A 798/13 (https://dejure.org/2014,5501)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.03.2014 - 3 A 798/13 (https://dejure.org/2014,5501)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. März 2014 - 3 A 798/13 (https://dejure.org/2014,5501)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsDSG § 20 Abs. 1
    Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten, Verwaltungsakt, Ablehnung, Ermächtigungsgrundlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung einer datenverarbeitenden Stelle über ein Löschungsbegehren durch Verwaltungsakt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsDSG § 20 Abs. 1
    Entscheidung einer datenverarbeitenden Stelle über ein Löschungsbegehren durch Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 537
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen, 01.12.2009 - 3 B 561/07

    Tankstelle; Begriff; grundsätzliche Bedeutung; Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.03.2014 - 3 A 798/13
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (st. Rspr.; vgl. SächsOVG, Beschl. v. 1. Dezember 2009 - 3 B 561/07 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 09.06.2010 - 6 C 5.09

    Polizeiliches Informationssystem; Verbunddatei; "Gewalttäter Sport" Speicherung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.03.2014 - 3 A 798/13
    Hierin liegt eine behördliche Regelung, die nur durch Verwaltungsakt getroffen werden kann (BSG, Urt. v. 21. März 2006 - B 2 U 24/04 R - juris Rn. 25, zu § 84 Abs. 2 SGB X; BVerwG, Urt. v. 9. Juni 2010 - 6 C 5.09 -, juris insb. Rn. 23, zu § 32 Abs. 2 BKAG).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.03.2014 - 3 A 798/13
    Dies gilt auch für feststellende - mithin nur die Rechtslage konstatierende - Verwaltungsakte, die nicht den Wünschen des Betroffenen entsprechen (BVerwG, Urt. v. 29. November 1985, BVerwGE 72, 265 [267 f.]; Sachs a. a. O. Rn. 59 m. w. N.).
  • BSG, 21.03.2006 - B 2 U 24/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer isolierten Leistungsklage -

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.03.2014 - 3 A 798/13
    Hierin liegt eine behördliche Regelung, die nur durch Verwaltungsakt getroffen werden kann (BSG, Urt. v. 21. März 2006 - B 2 U 24/04 R - juris Rn. 25, zu § 84 Abs. 2 SGB X; BVerwG, Urt. v. 9. Juni 2010 - 6 C 5.09 -, juris insb. Rn. 23, zu § 32 Abs. 2 BKAG).
  • BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04

    Voraussetzungen der Erteilung einer Außenstarterlaubnis nach § 25 Abs. 1 S. 3 Nr.

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.03.2014 - 3 A 798/13
    Die bloß vage oder abstrakte Wiederholungsmöglichkeit - insbesondere weil der Eintritt gleicher Verhältnisse noch ungewiss ist (BVerwG, Urt. v. 12. Oktober 2006 - 4 C 12.04 -, juris Rn. 8) - genügt hingegen nicht.
  • BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 108.89

    Rechtsschutzgarantie - Verpflichtung zur Sachentscheidung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.03.2014 - 3 A 798/13
    8 Wiederholungsgefahr liegt nur vor, wenn hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich die aufgeworfene Rechtsfrage wegen im Wesentlichen gleicher tatsächlicher und rechtlicher Verhältnisse erneut stellen würde (BVerwG, NVwZ 1990, 360; Kopp/Schenke a. a. O. § 113 Rn. 141 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 10.07.2012 - 3 A 945/10

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Festlegung einer Radwegebenutzungspflicht (hier

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.03.2014 - 3 A 798/13
    19 Voraussetzung dafür wäre, dass mit dem Zulassungsantrag eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht entschiedene Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellungen bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich im erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 31; st. Rspr.; Kopp/Schenke a. a. O. § 124 Rn. 10).
  • VGH Bayern, 31.03.2003 - 12 ZB 03.94
    Auszug aus OVG Sachsen, 07.03.2014 - 3 A 798/13
    23 3. Bei der Teilzulassung der Berufung ist für eine Kostenentscheidung kein Raum; diese Entscheidung ist vielmehr insgesamt der Schlussentscheidung vorbehalten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 1. März 2011 - 3 A 131/10 - BayVGH, Beschl. v. 31. März 2003 - 12 ZB 03.94 -, juris Rn. 8; a. A. Pietzner/Bier in: Schoch/Schmidt- Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Mai 2010, zu § 133 Rn. 90).
  • OVG Sachsen, 01.03.2011 - 3 A 131/10
    Auszug aus OVG Sachsen, 07.03.2014 - 3 A 798/13
    23 3. Bei der Teilzulassung der Berufung ist für eine Kostenentscheidung kein Raum; diese Entscheidung ist vielmehr insgesamt der Schlussentscheidung vorbehalten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 1. März 2011 - 3 A 131/10 - BayVGH, Beschl. v. 31. März 2003 - 12 ZB 03.94 -, juris Rn. 8; a. A. Pietzner/Bier in: Schoch/Schmidt- Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Mai 2010, zu § 133 Rn. 90).
  • OVG Niedersachsen, 06.10.2020 - 11 LC 149/16

    Anknüpfungstatsachen; Aufkleber; Bestimmtheit; Bildaufzeichnung; Bildübertragung;

    Aus dieser Funktionsgleichheit folgt, dass auch bei der auf vergangene Rechtsverhältnisse bezogenen allgemeinen Feststellungsklage vergleichbar qualifizierte Anforderungen an das Feststellungsinteresse zu stellen sind, wie bei der Fortsetzungsfeststellungsklage (vgl. Senatsbeschl. v. 17.12.2018 - 11 LA 66/18 -, Veröff. n.b.; Sächsisches OVG, Beschl. v. 7.3.2014 - 3 A 798/13 -, juris, Rn. 7; Möstl, in: Posser/Wolff, a.a.O., § 43, Rn. 7 und Rn. 25; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 43, Rn. 25; Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 43, Rn. 90).
  • VG Meiningen, 25.11.2014 - 2 K 268/14

    Verweigerung des Handschlages durch die Oberbürgermeisterin bei der Verpflichtung

    Ein Feststellungsinteresse des Klägers folgt hier nicht daraus, dass es sich bei dem Unterlassungsakt der Beklagten um einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff handelte, der sich typischerweise bereits erledigt hatte, bevor hiergegen Rechtsschutz zu erlangen war (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 07.03.2014, 3 A 798/13, juris, Rn. 10).
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